Bei einer öffentlichen Veranstaltung des Türkischen Jugendbundes Europa (TGB Avrupa) anlässlich des Gedenkens an den Beginn des so genannten Unabhängigkeitskampfes der kemalistischen Nationalisten (1919-1922) trat als letzter bzw. Hauptredner Dogu Perincek ein; ein Moderator bezeichnete ihn „Wegbereiter“ („önder“). Wie nicht anders zu erwarten, leugnete Perincek zweifach den Genozid an den Armeniern, indem er ihn als Lüge bezeichnete. Sein zahlreich aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland angereistes Publikum sprach Perincek als „Vertreter von Enver, Talat“ sowie anderen historischen Personen an, womit er zu einer Identifizierung mit gerichtlich verurteilten Völkermördern einlud. Auch ein Porträt Talats entsprach dieser Täterverehrung.

Obwohl bei einem Perincek-Auftritt üblicherweise mit der Begehung von Straftaten, nämlich § 130,2 (Volksverhetzung) sowie §189 (Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener) gerechnet werden muss, sah die Behörde des Kölner Polizeipräsidenten keinen Anlass, die Veranstaltung abzusagen. Im Namen des Polizeipräsidenten argumentierte eine Mitarbeiterin des Polizeipräsidiums in ihrer Antwort auf ein Schreiben des Kölner Autors Erdal Sahin dahingehend, dass die früheren Delikte Perinceks „viele Jahre“ zurücklägen und zudem das Recht auf Meinungsfreiheit besteht.

AGA hat für diese Ansicht der obersten Kölner Polizeibehörde wenig Verständnis und hat Polizeipräsident Albers um Stellungnahme zu dem bizarren Vorgang gebeten.

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